§ 1 GPVVU (weggefallen)

Gewinnplan-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
§ 1 GPVVU (1weggefallen) Für jeden Tarif der Lebensversicherung, der gewinnberechtigt ist, ist ein Gewinnplan zu erstellenseit 01.01.2016 weggefallen. Jeder Gewinnplan besteht aus einem allgemeinen und einem speziellen Teil. Der allgemeine Teil enthält für das Unternehmen allgemein gültige Aussagen und ist für alle Tarife gemeinsam zu erstellen. Die tarifspezifischen Merkmale sind im speziellen Teil des Gewinnplans darzustellen. Haben verschiedene Tarife identische spezielle Teile des Gewinnplans, so sind die speziellen Teile des Gewinnplans der jeweiligen Tarife in einem gemeinsamen speziellen Teil zusammenzufassen. Bilden mehrere Tarife einen Gewinnverband oder einen Abrechnungsverband (bzw. eine sonstige Untergliederung), so können die speziellen Teile der Gewinnpläne der jeweiligen Tarife in einem gemeinsamen speziellen Teil zusammengefasst werden, sofern es keine wesentlichen Unterschiede in den jeweiligen speziellen Teilen gibt. Dabei sind die Unterschiede entsprechend zu kennzeichnen.

(2) Die Gewinnpläne sind der FMA in elektronischer Form in einer zu Adobe Acrobat kompatiblen Form entweder per E-Mail an lebensversicherung@fma.gv.at oder auf einem elektronischen Speichermedium vorzulegen. E-Mails und übermittelte Dateien sind auf eine maximale Größe von jeweils 5 Megabyte zu beschränken.

(3) Zusätzlich zu den in Abs. 2 angeführten Vorlagepflichten ist der FMA unverzüglich schriftlich anzuzeigen, in welcher Form und wann ein Gewinnplan der FMA übermittelt worden ist. Ist ein Gewinnplan per E-Mail übermittelt worden, so sind speziell das Versendedatum, die E-Mail-Adresse des Absenders und eine detaillierte Aufstellung der dem E-Mail beigefügten Attachments (Anzahl, alle Dateinamen, jeweils die Dateigröße) anzugeben. Die schriftliche Anzeige ist vom Versicherungsunternehmen firmenmäßig zu zeichnen.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.2015
§ 1 GPVVU (1weggefallen) Für jeden Tarif der Lebensversicherung, der gewinnberechtigt ist, ist ein Gewinnplan zu erstellenseit 01.01.2016 weggefallen. Jeder Gewinnplan besteht aus einem allgemeinen und einem speziellen Teil. Der allgemeine Teil enthält für das Unternehmen allgemein gültige Aussagen und ist für alle Tarife gemeinsam zu erstellen. Die tarifspezifischen Merkmale sind im speziellen Teil des Gewinnplans darzustellen. Haben verschiedene Tarife identische spezielle Teile des Gewinnplans, so sind die speziellen Teile des Gewinnplans der jeweiligen Tarife in einem gemeinsamen speziellen Teil zusammenzufassen. Bilden mehrere Tarife einen Gewinnverband oder einen Abrechnungsverband (bzw. eine sonstige Untergliederung), so können die speziellen Teile der Gewinnpläne der jeweiligen Tarife in einem gemeinsamen speziellen Teil zusammengefasst werden, sofern es keine wesentlichen Unterschiede in den jeweiligen speziellen Teilen gibt. Dabei sind die Unterschiede entsprechend zu kennzeichnen.

(2) Die Gewinnpläne sind der FMA in elektronischer Form in einer zu Adobe Acrobat kompatiblen Form entweder per E-Mail an lebensversicherung@fma.gv.at oder auf einem elektronischen Speichermedium vorzulegen. E-Mails und übermittelte Dateien sind auf eine maximale Größe von jeweils 5 Megabyte zu beschränken.

(3) Zusätzlich zu den in Abs. 2 angeführten Vorlagepflichten ist der FMA unverzüglich schriftlich anzuzeigen, in welcher Form und wann ein Gewinnplan der FMA übermittelt worden ist. Ist ein Gewinnplan per E-Mail übermittelt worden, so sind speziell das Versendedatum, die E-Mail-Adresse des Absenders und eine detaillierte Aufstellung der dem E-Mail beigefügten Attachments (Anzahl, alle Dateinamen, jeweils die Dateigröße) anzugeben. Die schriftliche Anzeige ist vom Versicherungsunternehmen firmenmäßig zu zeichnen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten