§ 333 BSVG

Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2012 bis 31.12.9999

Die §§ 119 Abs. 2 sowie 149 (Anm.: richtig 140) Abs. 4 lit. p und r in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 17/2012 treten mit 1. Juni 2012 in Kraft.

Stand vor dem 30.05.2012

In Kraft vom 28.03.2012 bis 30.05.2012

Die §§ 119 Abs. 2 sowie 149 (Anm.: richtig 140) Abs. 4 lit. p und r in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 17/2012 treten mit 1. Juni 2012 in Kraft.

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