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Die §§ 119 Abs. 2 sowie 149 (Anm.: richtig 140) Abs. 4 lit. p und r in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 17/2012 treten mit 1. Juni 2012 in Kraft.
Die §§ 119 Abs. 2 sowie 149 (Anm.: richtig 140) Abs. 4 lit. p und r in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 17/2012 treten mit 1. Juni 2012 in Kraft.