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Legende:
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Änderung
BGBl. II Nr. 244/2007 (VFB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 52 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003 - TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 in der Fassung BGBl. I Nr. 178/2004, wird verordnet:
Änderung
BGBl. II Nr. 244/2007 (VFB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 52 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003 - TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 in der Fassung BGBl. I Nr. 178/2004, wird verordnet: