Anl. 15 AllgStrSchV (weggefallen)

Allgemeine Strahlenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
zu § 90

Meldepflichtige Ereignisse

Meldepflichtige Ereignisse in Sinne des § 90 sind insbesondere:

Nicht genehmigte Ableitungen radioaktiver Stoffe

Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung bzw. innerhalb der Anlage

Kontaminationen im Überwachungsbereich, die das 100-Fache der Werte in Anlage 9 überschreiten

Kontaminationen im Kontrollbereich, die das 1000-Fache der Werte in Anlage 9 überschreiten

Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle von sicherheitstechnisch wichtigen Systemen oder Anlagenteilen

Schäden oder Leckagen an sicherheitstechnisch wichtigen Rohrleitungen oder Behältern

Kritikalitätsstörungen

Absturz von Lasten mit sicherheitstechnisch bedeutsamen Auswirkungen auf den Reaktorbetrieb

Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse bei Handhabung, Lagerung oder Transport von Brennelementen

Sicherheitstechnisch bedeutsame Einwirkungen von außen (zB Erdbeben oder Hochwasser)

Sicherheitstechnisch bedeutsame anlageninterne Ereignisse (zB Brand oder anlageninterne Überflutung)

Dosisüberschreitungen

Anl. 15 AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2020

In Kraft vom 20.03.2012 bis 31.07.2020
zu § 90

Meldepflichtige Ereignisse

Meldepflichtige Ereignisse in Sinne des § 90 sind insbesondere:

Nicht genehmigte Ableitungen radioaktiver Stoffe

Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung bzw. innerhalb der Anlage

Kontaminationen im Überwachungsbereich, die das 100-Fache der Werte in Anlage 9 überschreiten

Kontaminationen im Kontrollbereich, die das 1000-Fache der Werte in Anlage 9 überschreiten

Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle von sicherheitstechnisch wichtigen Systemen oder Anlagenteilen

Schäden oder Leckagen an sicherheitstechnisch wichtigen Rohrleitungen oder Behältern

Kritikalitätsstörungen

Absturz von Lasten mit sicherheitstechnisch bedeutsamen Auswirkungen auf den Reaktorbetrieb

Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse bei Handhabung, Lagerung oder Transport von Brennelementen

Sicherheitstechnisch bedeutsame Einwirkungen von außen (zB Erdbeben oder Hochwasser)

Sicherheitstechnisch bedeutsame anlageninterne Ereignisse (zB Brand oder anlageninterne Überflutung)

Dosisüberschreitungen

Anl. 15 AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen.

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