Anl. 13 AllgStrSchV (weggefallen)

Allgemeine Strahlenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
Ausbildung im Bereich nukleare Sicherheit

Beauftragte für nukleare Sicherheit, deren Stellvertreter, die Reaktorbetriebsleitung und Reaktoroperateure haben den erfolgreichen Abschluss folgender Ausbildung nachzuweisen:

Ausmaß: Für Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung 80 Stunden, für Personen mit Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule 120 Stunden

Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen

Reaktorphysik

Energiefreisetzung und Thermohydraulik

Grundlagen der Reaktortechnik und Reaktorsicherheit

Strahlenschutz (insbesondere anlageninterne Notfallplanung)

Arbeitssicherheit

nationale und internationale Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes und der nuklearen Sicherheit

Reaktorwarte und Wartentechnik

Anlagenbetrieb und -bedienung

Zugangskontrolle

Brandschutz

Anl. 13 AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2020

In Kraft vom 24.04.2018 bis 31.07.2020
Ausbildung im Bereich nukleare Sicherheit

Beauftragte für nukleare Sicherheit, deren Stellvertreter, die Reaktorbetriebsleitung und Reaktoroperateure haben den erfolgreichen Abschluss folgender Ausbildung nachzuweisen:

Ausmaß: Für Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung 80 Stunden, für Personen mit Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule 120 Stunden

Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen

Reaktorphysik

Energiefreisetzung und Thermohydraulik

Grundlagen der Reaktortechnik und Reaktorsicherheit

Strahlenschutz (insbesondere anlageninterne Notfallplanung)

Arbeitssicherheit

nationale und internationale Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes und der nuklearen Sicherheit

Reaktorwarte und Wartentechnik

Anlagenbetrieb und -bedienung

Zugangskontrolle

Brandschutz

Anl. 13 AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen.

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