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Beauftragte für nukleare Sicherheit, deren Stellvertreter, die Reaktorbetriebsleitung und Reaktoroperateure haben den erfolgreichen Abschluss folgender Ausbildung nachzuweisen:
Ausmaß: Für Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung 80 Stunden, für Personen mit Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule 120 Stunden
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Beauftragte für nukleare Sicherheit, deren Stellvertreter, die Reaktorbetriebsleitung und Reaktoroperateure haben den erfolgreichen Abschluss folgender Ausbildung nachzuweisen:
Ausmaß: Für Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung 80 Stunden, für Personen mit Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule 120 Stunden
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