§ 91a AllgStrSchV (weggefallen)

Allgemeine Strahlenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2020 bis 31.12.9999
§ 91a AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen.Paragraph 91 a,

Die Stilllegung hat auf Basis des aktuellen Stilllegungskonzeptes gemäß § 91 und entsprechend den Bestimmungen der IAEA Safety Standards, SSR-3: Sicherheit von Forschungsreaktoren, Wien 2016, zu erfolgen. Die Stilllegung hat auf Basis des aktuellen Stilllegungskonzeptes gemäß Paragraph 91 und entsprechend den Bestimmungen der IAEA Safety Standards, SSR-3: Sicherheit von Forschungsreaktoren, Wien 2016, zu erfolgen.

Stand vor dem 31.07.2020

In Kraft vom 24.04.2018 bis 31.07.2020
§ 91a AllgStrSchV seit 31.07.2020 weggefallen.Paragraph 91 a,

Die Stilllegung hat auf Basis des aktuellen Stilllegungskonzeptes gemäß § 91 und entsprechend den Bestimmungen der IAEA Safety Standards, SSR-3: Sicherheit von Forschungsreaktoren, Wien 2016, zu erfolgen. Die Stilllegung hat auf Basis des aktuellen Stilllegungskonzeptes gemäß Paragraph 91 und entsprechend den Bestimmungen der IAEA Safety Standards, SSR-3: Sicherheit von Forschungsreaktoren, Wien 2016, zu erfolgen.

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