§ 30 FVG (weggefallen)

Führungs- und Verfügungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.12.9999
§ 30 FVG (1weggefallen) Der Titel und § 29 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2000 treten mit 1seit 01.09.2012 weggefallen. April 2000 in Kraft. Zugleich tritt § 6 Abs. 1 außer Kraft.

(2) Der Titel, die Überschriften und die §§ 16 und 17 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 151/2004 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.

Stand vor dem 31.08.2012

In Kraft vom 31.12.2004 bis 31.08.2012
§ 30 FVG (1weggefallen) Der Titel und § 29 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2000 treten mit 1seit 01.09.2012 weggefallen. April 2000 in Kraft. Zugleich tritt § 6 Abs. 1 außer Kraft.

(2) Der Titel, die Überschriften und die §§ 16 und 17 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 151/2004 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.

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