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(2) Der Titel, die Überschriften und die §§ 16 und 17 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 151/2004 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.
(2) Der Titel, die Überschriften und die §§ 16 und 17 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 151/2004 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft.