Fernsprechentgeltzuschussverordnung (FEZVO) Fundstelle

Fernsprechentgeltzuschussverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.02.2001 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fernsprechentgeltzuschüsse (Fernsprechentgeltzuschussverordnung – FEZVO)
StF: BGBl. II Nr. 90/2001

Änderung

BGBl. II Nr. 388/2001

BGBl. II Nr. 180/2011

BGBl. II Nr. 9/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2000, und des Artikels Ia des Fernmeldegebührengesetzes, BGBl. Nr. 170/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 159/1999, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.02.2001 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fernsprechentgeltzuschüsse (Fernsprechentgeltzuschussverordnung – FEZVO)
StF: BGBl. II Nr. 90/2001

Änderung

BGBl. II Nr. 388/2001

BGBl. II Nr. 180/2011

BGBl. II Nr. 9/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2000, und des Artikels Ia des Fernmeldegebührengesetzes, BGBl. Nr. 170/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 159/1999, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

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