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Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fernsprechentgeltzuschüsse (Fernsprechentgeltzuschussverordnung – FEZVO)
StF: BGBl. II Nr. 90/2001
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6 des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2000, und des Artikels Ia des Fernmeldegebührengesetzes, BGBl. Nr. 170/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 159/1999, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fernsprechentgeltzuschüsse (Fernsprechentgeltzuschussverordnung – FEZVO)
StF: BGBl. II Nr. 90/2001
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6 des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2000, und des Artikels Ia des Fernmeldegebührengesetzes, BGBl. Nr. 170/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 159/1999, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet: