Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Wird ein Mitglied des Förderungsbeirates wegen Verletzung der im Abs. 1 festgelegten Verschwiegenheitspflicht rechtskräftig verurteilt (§ 310 StGB), ist das betreffende Mitglied von seiner Funktion abzuberufen.
(2) Wird ein Mitglied des Förderungsbeirates wegen Verletzung der im Abs. 1 festgelegten Verschwiegenheitspflicht rechtskräftig verurteilt (§ 310 StGB), ist das betreffende Mitglied von seiner Funktion abzuberufen.