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Der Vorsitzende hat den Förderungsbeirat mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung einzuberufen§ 18 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. Er hat weiters ohne Verzug eine Sitzung einzuberufen, wenn es der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Behandlung einer bestimmten Angelegenheit verlangt. Die Geschäfte des Förderungsbeirates sind vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zu führen.
Der Vorsitzende hat den Förderungsbeirat mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung einzuberufen§ 18 FWFG seit 31.12.2018 weggefallen. Er hat weiters ohne Verzug eine Sitzung einzuberufen, wenn es der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Behandlung einer bestimmten Angelegenheit verlangt. Die Geschäfte des Förderungsbeirates sind vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zu führen.