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§ 1. | Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen |
1. Abschnitt: elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel | |
§ 2. | Allgemeine Bestimmungen |
§ 3. | Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) |
§ 4. | Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) |
§ 5. | Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen |
§ 6. | Leitungsroller |
§ 7. | Kontrollen und Prüfungen |
§ 8. | Prüfungen vor Inbetriebnahme |
§ 9. | Wiederkehrende Prüfungen |
§ 10. | Mindestinhalt der Prüfungen |
§ 11. | Prüfbefunde |
2. Abschnitt: Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen | |
§ 12. | Arbeiten im spannungsfreien Zustand |
§ 13. | Arbeiten unter Spannung |
§ 14. | Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile |
3. Abschnitt: Blitzschutz und Schlussbestimmungen | |
§ 15. | Blitzschutz |
§ 16. | Schlussbestimmungen |
Anhang | 1: Gefahrenzone |
Anhang | 2: Annäherungszone |
§ 1. | Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen |
1. Abschnitt: elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel | |
§ 2. | Allgemeine Bestimmungen |
§ 3. | Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) |
§ 4. | Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) |
§ 5. | Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen |
§ 6. | Leitungsroller |
§ 7. | Kontrollen und Prüfungen |
§ 8. | Prüfungen vor Inbetriebnahme |
§ 9. | Wiederkehrende Prüfungen |
§ 10. | Mindestinhalt der Prüfungen |
§ 11. | Prüfbefunde |
2. Abschnitt: Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen | |
§ 12. | Arbeiten im spannungsfreien Zustand |
§ 13. | Arbeiten unter Spannung |
§ 14. | Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile |
3. Abschnitt: Blitzschutz und Schlussbestimmungen | |
§ 15. | Blitzschutz |
§ 16. | Schlussbestimmungen |
Anhang | 1: Gefahrenzone |
Anhang | 2: Annäherungszone |