Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) Fundstelle

Elektroschutzverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2012 bis 31.12.9999

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012)
StF: BGBl. II Nr. 33/2012 [CELEX-Nr.: 31992L0091; 31992L0104]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 17, 20, 25 Abs. 7, 33 bis 38, 60 Abs. 1 und 118 Abs. 3 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2011, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1.

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1. Abschnitt: elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel

§ 2.

Allgemeine Bestimmungen

§ 3.

Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren)

§ 4.

Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)

§ 5.

Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

§ 6.

Leitungsroller

§ 7.

Kontrollen und Prüfungen

§ 8.

Prüfungen vor Inbetriebnahme

§ 9.

Wiederkehrende Prüfungen

§ 10.

Mindestinhalt der Prüfungen

§ 11.

Prüfbefunde

2. Abschnitt: Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen

§ 12.

Arbeiten im spannungsfreien Zustand

§ 13.

Arbeiten unter Spannung

§ 14.

Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

3. Abschnitt: Blitzschutz und Schlussbestimmungen

§ 15.

Blitzschutz

§ 16.

Schlussbestimmungen

 

Anhang

1: Gefahrenzone

Anhang

2: Annäherungszone

 

Anmerkung

Die Elektroschutzverordnung 2012 wurde in Artikel I des BGBl. II Nr. 33/2012 kundgemacht.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2012 bis 31.12.9999

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012)
StF: BGBl. II Nr. 33/2012 [CELEX-Nr.: 31992L0091; 31992L0104]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 17, 20, 25 Abs. 7, 33 bis 38, 60 Abs. 1 und 118 Abs. 3 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2011, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1.

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1. Abschnitt: elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel

§ 2.

Allgemeine Bestimmungen

§ 3.

Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren)

§ 4.

Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)

§ 5.

Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

§ 6.

Leitungsroller

§ 7.

Kontrollen und Prüfungen

§ 8.

Prüfungen vor Inbetriebnahme

§ 9.

Wiederkehrende Prüfungen

§ 10.

Mindestinhalt der Prüfungen

§ 11.

Prüfbefunde

2. Abschnitt: Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen

§ 12.

Arbeiten im spannungsfreien Zustand

§ 13.

Arbeiten unter Spannung

§ 14.

Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

3. Abschnitt: Blitzschutz und Schlussbestimmungen

§ 15.

Blitzschutz

§ 16.

Schlussbestimmungen

 

Anhang

1: Gefahrenzone

Anhang

2: Annäherungszone

 

Anmerkung

Die Elektroschutzverordnung 2012 wurde in Artikel I des BGBl. II Nr. 33/2012 kundgemacht.

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