§ 1 IFI-BG

IFI-Beitragsgesetz 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.12.2011 bis 31.12.9999

Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

 

1.

Zwölfte allgemeine Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XII)..

..………………………… 107 476 409 EUR

2.

Außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)……………….

10 756 626,86 Sonderziehungsrechte (SZR)

3.

Sechzehnte allgemeine Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-16) ……………………………………….

..………………………… 381 526 370 EUR

4.

Außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)…………………………………………

19 780 000,00 Sonderziehungsrechte (SZR)

 

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.12.2011 bis 31.12.9999

Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

 

1.

Zwölfte allgemeine Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XII)..

..………………………… 107 476 409 EUR

2.

Außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)……………….

10 756 626,86 Sonderziehungsrechte (SZR)

3.

Sechzehnte allgemeine Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-16) ……………………………………….

..………………………… 381 526 370 EUR

4.

Außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)…………………………………………

19 780 000,00 Sonderziehungsrechte (SZR)

 

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