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Bundesgesetz über das internetgestützte Behördenkooperationssystem IMI (IMI-Gesetz)
StF: BGBl. I Nr. 100/2011 (NR: GP XXIV RV 317 AB 523 S. 124. BR: 8582 AB 8594 S. 801.)
[CELEX-Nr.: 32006L0123]
Anmerkung
Das IMI-Gesetz wurde in Artikel 2 des BGBl. I Nr. 100/2011 kundgemacht.
Bundesgesetz über das internetgestützte Behördenkooperationssystem IMI (IMI-Gesetz)
StF: BGBl. I Nr. 100/2011 (NR: GP XXIV RV 317 AB 523 S. 124. BR: 8582 AB 8594 S. 801.)
[CELEX-Nr.: 32006L0123]
Anmerkung
Das IMI-Gesetz wurde in Artikel 2 des BGBl. I Nr. 100/2011 kundgemacht.