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Internetgestütztes Behördenkooperationssystem IMI

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.11.2011 bis 31.12.9999

Bundesgesetz über das internetgestützte Behördenkooperationssystem IMI (IMI-Gesetz)
StF: BGBl. I Nr. 100/2011 (NR: GP XXIV RV 317 AB 523 S. 124. BR: 8582 AB 8594 S. 801.)
[CELEX-Nr.: 32006L0123]

Anmerkung

Das IMI-Gesetz wurde in Artikel 2 des BGBl. I Nr. 100/2011 kundgemacht.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.11.2011 bis 31.12.9999

Bundesgesetz über das internetgestützte Behördenkooperationssystem IMI (IMI-Gesetz)
StF: BGBl. I Nr. 100/2011 (NR: GP XXIV RV 317 AB 523 S. 124. BR: 8582 AB 8594 S. 801.)
[CELEX-Nr.: 32006L0123]

Anmerkung

Das IMI-Gesetz wurde in Artikel 2 des BGBl. I Nr. 100/2011 kundgemacht.

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