Dienstzeit-Verordnung für Zivildienstleistende (DZ-V) Fundstelle

Dienstzeit-Verordnung für Zivildienstleistende

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.1989 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 5. Oktober 1988 über die Dienstzeit für Zivildienstleistende (Dienstzeit-Verordnung für Zivildienstleistende – DZ-V)
StF: BGBl. Nr. 678/1988

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 23 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 – ZDG, BGBl. Nr. 679, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.1989 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 5. Oktober 1988 über die Dienstzeit für Zivildienstleistende (Dienstzeit-Verordnung für Zivildienstleistende – DZ-V)
StF: BGBl. Nr. 678/1988

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 23 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 – ZDG, BGBl. Nr. 679, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

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