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Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Freisprecheinrichtungen für Kraftfahrzeuge (FreisprecheinrichtungsV)
StF: BGBl. II Nr. 152/1999
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 102 Abs. 3 KFG 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/1998, sowie des § 8 des Produktsicherheitsgesetzes 1994, BGBl. Nr. 63/1995, wird – hinsichtlich des § 2 im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz – verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Freisprecheinrichtungen für Kraftfahrzeuge (FreisprecheinrichtungsV)
StF: BGBl. II Nr. 152/1999
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 102 Abs. 3 KFG 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/1998, sowie des § 8 des Produktsicherheitsgesetzes 1994, BGBl. Nr. 63/1995, wird – hinsichtlich des § 2 im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz – verordnet: