§ 3 FMedV (weggefallen)

Fortpflanzungsmedizin-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
Der Landeshauptmann hat jährlich bis zum 30§ 3 FMedV seit 30.06.2016 weggefallen. Juni an Hand des Musters der Anlage/.C Meldungen über Tätigkeiten und Erfahrungen des Vorjahres auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu erstatten.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 10.10.1998 bis 30.06.2016
Der Landeshauptmann hat jährlich bis zum 30§ 3 FMedV seit 30.06.2016 weggefallen. Juni an Hand des Musters der Anlage/.C Meldungen über Tätigkeiten und Erfahrungen des Vorjahres auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu erstatten.

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