§ 2 FMedV (weggefallen)

Fortpflanzungsmedizin-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
Freiberuflich tätige Fachärzte/Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe haben jährlich bis zum 31§ 2 FMedV seit 30.06.2016 weggefallen. März an Hand des Musters der Anlage/.B Meldungen über im Vorjahr durchgeführte Tätigkeiten und gewonnene Erfahrungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung an den nach dem Sitz der Ordinationsstätte zuständigen Landeshauptmann zu erstatten.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 10.10.1998 bis 30.06.2016
Freiberuflich tätige Fachärzte/Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe haben jährlich bis zum 31§ 2 FMedV seit 30.06.2016 weggefallen. März an Hand des Musters der Anlage/.B Meldungen über im Vorjahr durchgeführte Tätigkeiten und gewonnene Erfahrungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung an den nach dem Sitz der Ordinationsstätte zuständigen Landeshauptmann zu erstatten.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten