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Freiberuflich tätige Fachärzte/Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe haben jährlich bis zum 31§ 2 FMedV seit 30.06.2016 weggefallen. März an Hand des Musters der Anlage/.B Meldungen über im Vorjahr durchgeführte Tätigkeiten und gewonnene Erfahrungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung an den nach dem Sitz der Ordinationsstätte zuständigen Landeshauptmann zu erstatten.
Freiberuflich tätige Fachärzte/Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe haben jährlich bis zum 31§ 2 FMedV seit 30.06.2016 weggefallen. März an Hand des Musters der Anlage/.B Meldungen über im Vorjahr durchgeführte Tätigkeiten und gewonnene Erfahrungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung an den nach dem Sitz der Ordinationsstätte zuständigen Landeshauptmann zu erstatten.