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Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über das Budgetcontrolling (Controllingverordnung 2013)
StF: BGBl. II Nr. 500/2012
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 66 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012, wird verordnet:
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über das Budgetcontrolling (Controllingverordnung 2013)
StF: BGBl. II Nr. 500/2012
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 66 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012, wird verordnet: