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(2) In den im Abs. 1 angeführten Räumen darf bei der elektrischen Anlage als Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung nur Schutzisolierung, Kleinspannung, Schutztrennung oder Fehlstrom-Schutzschaltung angewendet werden.
(3) In Arbeitskammern muß ein auffällig gekennzeichneter Hauptschalter angebracht sein, mit dem die elektrische Anlage einschließlich der elektrischen Betriebsmittel allpolig abgeschaltet werden kann; ausgenommen hievon ist die Beleuchtungsanlage, soweit sie mit Kleinspannung betrieben wird.
(4) Die elektrische Anlage einschließlich der elektrischen Betriebsmittel in Arbeitskammern muß den Anforderungen der elektrotechnischen Vorschriften für nasse Räume entsprechen. Soweit infolge des Auftretens von brennbaren Gasen oder Dämpfen die Bildung eines zündfähigen Gas-Luft-Gemisches erwartet werden kann, muß jedoch diese Anlage nach den hiefür in Betracht kommenden elektrotechnischen Vorschriften ausgeführt sein, wobei die durch die Druckluft bedingte erhöhte Gefährdung zu berücksichtigen ist.
(2) In den im Abs. 1 angeführten Räumen darf bei der elektrischen Anlage als Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung nur Schutzisolierung, Kleinspannung, Schutztrennung oder Fehlstrom-Schutzschaltung angewendet werden.
(3) In Arbeitskammern muß ein auffällig gekennzeichneter Hauptschalter angebracht sein, mit dem die elektrische Anlage einschließlich der elektrischen Betriebsmittel allpolig abgeschaltet werden kann; ausgenommen hievon ist die Beleuchtungsanlage, soweit sie mit Kleinspannung betrieben wird.
(4) Die elektrische Anlage einschließlich der elektrischen Betriebsmittel in Arbeitskammern muß den Anforderungen der elektrotechnischen Vorschriften für nasse Räume entsprechen. Soweit infolge des Auftretens von brennbaren Gasen oder Dämpfen die Bildung eines zündfähigen Gas-Luft-Gemisches erwartet werden kann, muß jedoch diese Anlage nach den hiefür in Betracht kommenden elektrotechnischen Vorschriften ausgeführt sein, wobei die durch die Druckluft bedingte erhöhte Gefährdung zu berücksichtigen ist.