Anl. 1 HEFG (weggefallen)

Hafeneinrichtungen-Förderungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
BGBl. Nr. 160/1955)

Aufgliederung der im ArtAnl. II § 1 Abs. 1 angeführten Forderungen des Bundes

Hafen Linz

Hafen Wien

Hafen Krems

insgesamt

1.

Forderung aus der Gewährung von Bundes Beiträgen

39,889.858.77

37,482.536.77

2,413.357.95

79,785.753.49

2.

Forderungen aus Zinsen

22,245.870.78

14,250.084.66

945.479.--

37,441.434.44

62,135.729.55

51,732.621.43

3,358.836.95

117,227.187.93

1 HEFG seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.1974 bis 31.12.2018
BGBl. Nr. 160/1955)

Aufgliederung der im ArtAnl. II § 1 Abs. 1 angeführten Forderungen des Bundes

Hafen Linz

Hafen Wien

Hafen Krems

insgesamt

1.

Forderung aus der Gewährung von Bundes Beiträgen

39,889.858.77

37,482.536.77

2,413.357.95

79,785.753.49

2.

Forderungen aus Zinsen

22,245.870.78

14,250.084.66

945.479.--

37,441.434.44

62,135.729.55

51,732.621.43

3,358.836.95

117,227.187.93

1 HEFG seit 31.12.2018 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten