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(2) Der Ressourcenplan hat weiters Angaben zu der erwarteten Entwicklung der Ressourcen für die jeweils kommenden drei Jahre zu enthalten (Prognose).
(3) Zur Tätigkeit der Pädagogischen Hochschule im Rahmen ihrer eigenen Rechtspersönlichkeit (§ 3 des Hochschulgesetzes 2005) ist ein Rechnungsabschluss des jeweils vergangenen Jahres anzuschließen, der sich an den Erfordernissen einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu orientieren hat.
(4) Einnahmenseitig sind die Einnahmen in der reellen Gebarung und der zweckgebundenen Gebarung (Studienbeiträge, Raumnutzung, Drittmittel, sonstige Gebühren und Kostenersätze, sonstige Einnahmen) sowie die Einnahmen aus eigener Rechtspersönlichkeit, insbesondere aus den entsprechend anzuführenden Veranstaltungen gemäß § 14 Abs. 2, gesondert auszuweisen. Auf diese Weise ist auch der aktuelle Stand der Rücklagen auszuweisen.
(2) Der Ressourcenplan hat weiters Angaben zu der erwarteten Entwicklung der Ressourcen für die jeweils kommenden drei Jahre zu enthalten (Prognose).
(3) Zur Tätigkeit der Pädagogischen Hochschule im Rahmen ihrer eigenen Rechtspersönlichkeit (§ 3 des Hochschulgesetzes 2005) ist ein Rechnungsabschluss des jeweils vergangenen Jahres anzuschließen, der sich an den Erfordernissen einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu orientieren hat.
(4) Einnahmenseitig sind die Einnahmen in der reellen Gebarung und der zweckgebundenen Gebarung (Studienbeiträge, Raumnutzung, Drittmittel, sonstige Gebühren und Kostenersätze, sonstige Einnahmen) sowie die Einnahmen aus eigener Rechtspersönlichkeit, insbesondere aus den entsprechend anzuführenden Veranstaltungen gemäß § 14 Abs. 2, gesondert auszuweisen. Auf diese Weise ist auch der aktuelle Stand der Rücklagen auszuweisen.