§ 4 HPSV (weggefallen)

Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2017 bis 31.12.9999
(1) Unter Leistungen sind jene Produkte zu verstehen, die im Rahmen des Tätigkeitsspektrums der Pädagogischen Hochschule im Sinne einer Outputorientierung an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger gelangen (externe Leistungen gemäß § 5 Z 1 § 4 HPSVbis 5) sowie jene Aktivitäten, die der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Effizienz der internen Organisation der Pädagogischen Hochschule dienen (interne Leistungen gemäß § 5 Z 6 bis 8) seit 30.09.2017 weggefallen.

(2) Strategische Ziele beschreiben erwünschte Zustände oder angestrebte Wirkungen, die (bis) zu einem bestimmen Zeitpunkt zu erreichen sind und anhand von Indikatoren überprüfbar sind.

(3) Vorhaben sind abgrenzbare Maßnahmen, die in wirtschaftlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht ein einheitliches Vorgehen der Pädagogischen Hochschule zum Gegenstand haben und der Erreichung eines bestimmten Zweckes dienen.

Stand vor dem 30.09.2017

In Kraft vom 01.10.2007 bis 30.09.2017
(1) Unter Leistungen sind jene Produkte zu verstehen, die im Rahmen des Tätigkeitsspektrums der Pädagogischen Hochschule im Sinne einer Outputorientierung an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger gelangen (externe Leistungen gemäß § 5 Z 1 § 4 HPSVbis 5) sowie jene Aktivitäten, die der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Effizienz der internen Organisation der Pädagogischen Hochschule dienen (interne Leistungen gemäß § 5 Z 6 bis 8) seit 30.09.2017 weggefallen.

(2) Strategische Ziele beschreiben erwünschte Zustände oder angestrebte Wirkungen, die (bis) zu einem bestimmen Zeitpunkt zu erreichen sind und anhand von Indikatoren überprüfbar sind.

(3) Vorhaben sind abgrenzbare Maßnahmen, die in wirtschaftlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht ein einheitliches Vorgehen der Pädagogischen Hochschule zum Gegenstand haben und der Erreichung eines bestimmten Zweckes dienen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten