§ 1 HPSV (weggefallen)

Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2017 bis 31.12.9999
§ 1 HPSV seit 30.09.2017 weggefallen.Paragraph eins,

Diese Verordnung gilt für die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 8 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend Diese Verordnung gilt für die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 8 des Hochschulgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend

  1. 1.Ziffer einsden Ziel- und Leistungsplan (2. und 4. Abschnitt),
  2. 2.Ziffer 2den Ressourcenplan (3. und 4. Abschnitt) und
  3. 3.Ziffer 3das interne Rechnungswesen (5. Abschnitt).

Stand vor dem 30.09.2017

In Kraft vom 01.10.2007 bis 30.09.2017
§ 1 HPSV seit 30.09.2017 weggefallen.Paragraph eins,

Diese Verordnung gilt für die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 8 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend Diese Verordnung gilt für die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 8 des Hochschulgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend

  1. 1.Ziffer einsden Ziel- und Leistungsplan (2. und 4. Abschnitt),
  2. 2.Ziffer 2den Ressourcenplan (3. und 4. Abschnitt) und
  3. 3.Ziffer 3das interne Rechnungswesen (5. Abschnitt).

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