Hinterlegungsgebühren-Verordnung (HGV) Fundstelle (weggefallen)

Hinterlegungsgebühren-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.07.2019 bis 31.12.9999
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die für die Hinterlegung von Dokumenten im Zusammenhang mit dem Prospekt von Emittenten zu entrichtenden Gebühren (Hinterlegungsgebühren-Verordnung (HGV)StF: BGBl. II Nr. 235/2005

Änderung

BGBl. II Nr. 518/2012

BGBl. II Nr. 74/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs Fundstelle seit 20.07.2019 weggefallen. 9 des Kapitalmarktgesetzes – KMG, BGBl. Nr. 625/1991 Art. I, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2005 sowie des § 75a Abs. 2 des Börsegesetzes 1989 – BörseG, BGBl. Nr. 555, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2005, wird verordnet:

Anmerkung

Der 2. Teil dieser Verordnung wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Stand vor dem 20.07.2019

In Kraft vom 10.08.2005 bis 20.07.2019
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die für die Hinterlegung von Dokumenten im Zusammenhang mit dem Prospekt von Emittenten zu entrichtenden Gebühren (Hinterlegungsgebühren-Verordnung (HGV)StF: BGBl. II Nr. 235/2005

Änderung

BGBl. II Nr. 518/2012

BGBl. II Nr. 74/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs Fundstelle seit 20.07.2019 weggefallen. 9 des Kapitalmarktgesetzes – KMG, BGBl. Nr. 625/1991 Art. I, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2005 sowie des § 75a Abs. 2 des Börsegesetzes 1989 – BörseG, BGBl. Nr. 555, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2005, wird verordnet:

Anmerkung

Der 2. Teil dieser Verordnung wurde als Anlage 1 dokumentiert.

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