§ 4 HGV (weggefallen)

Hinterlegungsgebühren-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.07.2019 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 10. August 2005 in Kraft.

(2) § 1 sowie Teil 2 Z 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 518/2012§ 4 HGV treten mit 1seit 20.07.2019 weggefallen. Jänner 2013 in Kraft. Teil 2 Z 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

(3) Teil 2 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 74/2014 tritt mit 15. April 2014 in Kraft.

Stand vor dem 20.07.2019

In Kraft vom 09.04.2014 bis 20.07.2019
(1) Diese Verordnung tritt mit 10. August 2005 in Kraft.

(2) § 1 sowie Teil 2 Z 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 518/2012§ 4 HGV treten mit 1seit 20.07.2019 weggefallen. Jänner 2013 in Kraft. Teil 2 Z 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

(3) Teil 2 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 74/2014 tritt mit 15. April 2014 in Kraft.

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