§ 1 HGV (weggefallen)

Hinterlegungsgebühren-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.07.2019 bis 31.12.9999
Die Parteien haben für jede Hinterlegung von Dokumenten gemäß den Bestimmungen des KMG die gemäß dem 2§ 1 HGV seit 20.07.2019 weggefallen. Teil festgesetzten Gebühren zu entrichten.

Stand vor dem 20.07.2019

In Kraft vom 01.01.2013 bis 20.07.2019
Die Parteien haben für jede Hinterlegung von Dokumenten gemäß den Bestimmungen des KMG die gemäß dem 2§ 1 HGV seit 20.07.2019 weggefallen. Teil festgesetzten Gebühren zu entrichten.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten