§ 10 JachtZulVO (weggefallen)

Jachtzulassungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.05.2020 bis 31.12.9999
§ 10 JachtZulVO seit 08.05.2020 weggefallen.Paragraph 10,

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten § 2 Z 7 sowie Teil 1 der Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl. Nr. 189/1981, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten Paragraph 2, Ziffer 7, sowie Teil 1 der Seeschifffahrts-Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1981,, außer Kraft.

Stand vor dem 08.05.2020

In Kraft vom 26.05.2012 bis 08.05.2020
§ 10 JachtZulVO seit 08.05.2020 weggefallen.Paragraph 10,

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten § 2 Z 7 sowie Teil 1 der Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl. Nr. 189/1981, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten Paragraph 2, Ziffer 7, sowie Teil 1 der Seeschifffahrts-Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1981,, außer Kraft.

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