§ 3 JachtZulVO (weggefallen)

Jachtzulassungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2012 bis 31.12.9999
Für die einzelnen Fahrtbereiche werden folgende Mindestlängen der Jachten festgelegt:

für Fahrtbereich 1: L = 5 m

für Fahrtbereich 2: L = 6 m

für Fahrtbereich 3: L = 7 m

für Fahrtbereich 4: L = 8 m.

§ 3 JachtZulVO (weggefallen) seit 26.05.2012 weggefallen.

Stand vor dem 25.05.2012

In Kraft vom 09.07.1994 bis 25.05.2012
Für die einzelnen Fahrtbereiche werden folgende Mindestlängen der Jachten festgelegt:

für Fahrtbereich 1: L = 5 m

für Fahrtbereich 2: L = 6 m

für Fahrtbereich 3: L = 7 m

für Fahrtbereich 4: L = 8 m.

§ 3 JachtZulVO (weggefallen) seit 26.05.2012 weggefallen.

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