§ 1 JachtZulVO (weggefallen)

Jachtzulassungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.05.2020 bis 31.12.9999
§ 1 JachtZulVO seit 08.05.2020 weggefallen.Paragraph eins,

Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt.

Stand vor dem 08.05.2020

In Kraft vom 26.05.2012 bis 08.05.2020
§ 1 JachtZulVO seit 08.05.2020 weggefallen.Paragraph eins,

Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt.

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