§ 11 AOCV 2008 (weggefallen)

Luftverkehrsbetreiberzeugnis-Verordnung 2008

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2021 bis 31.12.9999
Unbeschadet der Meldeverpflichtungen nach anderen Bestimmungen sind der zuständigen Behörde von den Luftfahrtunternehmen Ergebnisse von Proficiency-Checks gemäß § 14 mit negativem Ergebnis zu melden§ 11 AOCV 2008 seit 31.03.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 16.07.2008 bis 30.04.2021
Unbeschadet der Meldeverpflichtungen nach anderen Bestimmungen sind der zuständigen Behörde von den Luftfahrtunternehmen Ergebnisse von Proficiency-Checks gemäß § 14 mit negativem Ergebnis zu melden§ 11 AOCV 2008 seit 31.03.2021 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten