§ 16 DZV (weggefallen)

Direktzahlungs-Verordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2022 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 16 DZV seit 31.10.2022 weggefallen. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Direktzahlungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 491/2009, außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anwendbar, die sich bis einschließlich des Antragsjahres 2014 verwirklicht haben.

Stand vor dem 31.10.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.10.2022
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 16 DZV seit 31.10.2022 weggefallen. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Direktzahlungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 491/2009, außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anwendbar, die sich bis einschließlich des Antragsjahres 2014 verwirklicht haben.

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