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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Direktzahlungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 491/2009, außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anwendbar, die sich bis einschließlich des Antragsjahres 2014 verwirklicht haben.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Direktzahlungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 491/2009, außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anwendbar, die sich bis einschließlich des Antragsjahres 2014 verwirklicht haben.