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Schnellwüchsige Forstgehölze im Kurzumtrieb gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. k der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sind ausschlagfähige Laubbäume der Arten von Weide (Salix sp.), Pappel (Populus sp.), Robinie (Robinia pseudacacia), Grauerle (Alnus incana), Schwarzerle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus) und Birke (Betula sp.), die in kurzen Umtriebszeiten bis 20 Jahre bewirtschaftet werden können. Schnellwüchsige Forstgehölze im Kurzumtrieb gemäß Artikel 4, Absatz eins, Litera k, der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sind ausschlagfähige Laubbäume der Arten von Weide (Salix sp.), Pappel (Populus sp.), Robinie (Robinia pseudacacia), Grauerle (Alnus incana), Schwarzerle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus) und Birke (Betula sp.), die in kurzen Umtriebszeiten bis 20 Jahre bewirtschaftet werden können.
Schnellwüchsige Forstgehölze im Kurzumtrieb gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. k der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sind ausschlagfähige Laubbäume der Arten von Weide (Salix sp.), Pappel (Populus sp.), Robinie (Robinia pseudacacia), Grauerle (Alnus incana), Schwarzerle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus) und Birke (Betula sp.), die in kurzen Umtriebszeiten bis 20 Jahre bewirtschaftet werden können. Schnellwüchsige Forstgehölze im Kurzumtrieb gemäß Artikel 4, Absatz eins, Litera k, der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sind ausschlagfähige Laubbäume der Arten von Weide (Salix sp.), Pappel (Populus sp.), Robinie (Robinia pseudacacia), Grauerle (Alnus incana), Schwarzerle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus) und Birke (Betula sp.), die in kurzen Umtriebszeiten bis 20 Jahre bewirtschaftet werden können.