Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1970 (FZV 1970) Fundstelle

Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1970

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1970 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 17. August 1970 zur Durchführung des § 71 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 (Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1970)
StF: BGBl. Nr. 267/1970

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 71 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 245/1970, sowie auf Grund der §§ 45 und 64 Abs. 2 des Landeslehrer-Dienstgesetzes, BGBl. Nr. 245/1962, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 340/1965 und BGBl. Nr. 247/1970, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1970 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 17. August 1970 zur Durchführung des § 71 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 (Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1970)
StF: BGBl. Nr. 267/1970

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 71 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 245/1970, sowie auf Grund der §§ 45 und 64 Abs. 2 des Landeslehrer-Dienstgesetzes, BGBl. Nr. 245/1962, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 340/1965 und BGBl. Nr. 247/1970, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

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