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§ 30 Abs. 2 in der Fassung des BGBl. I Nr. 124/2003§ 116d AlkStG tritt mit 1seit 31.12.2021 weggefallen. Mai 2004 in Kraft. Paragraph 30, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 124 aus 2003, tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft.
§ 30 Abs. 2 in der Fassung des BGBl. I Nr. 124/2003§ 116d AlkStG tritt mit 1seit 31.12.2021 weggefallen. Mai 2004 in Kraft. Paragraph 30, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 124 aus 2003, tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft.