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§ 3 Abs. 3, § 17 Abs. 6, § 21 Abs. 3 zweiter Satz, § 23 Abs. 4 zweiter Satz, § 29 Abs. 3 zweiter Satz, § 33 Abs. 4, § 69 Abs. 3 dritter Satz, § 85 Abs. 3 und der Entfall des § 90 in der Fassung der BGBl. I Nr. 84/2002§ 116c AlkStG treten am 1seit 31.12.2021 weggefallen. Juli 2002 in Kraft. Paragraph 3, Absatz 3,, Paragraph 17, Absatz 6,, Paragraph 21, Absatz 3, zweiter Satz, Paragraph 23, Absatz 4, zweiter Satz, Paragraph 29, Absatz 3, zweiter Satz, Paragraph 33, Absatz 4,, Paragraph 69, Absatz 3, dritter Satz, Paragraph 85, Absatz 3 und der Entfall des Paragraph 90, in der Fassung der Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 84 aus 2002, treten am 1. Juli 2002 in Kraft.
§ 3 Abs. 3, § 17 Abs. 6, § 21 Abs. 3 zweiter Satz, § 23 Abs. 4 zweiter Satz, § 29 Abs. 3 zweiter Satz, § 33 Abs. 4, § 69 Abs. 3 dritter Satz, § 85 Abs. 3 und der Entfall des § 90 in der Fassung der BGBl. I Nr. 84/2002§ 116c AlkStG treten am 1seit 31.12.2021 weggefallen. Juli 2002 in Kraft. Paragraph 3, Absatz 3,, Paragraph 17, Absatz 6,, Paragraph 21, Absatz 3, zweiter Satz, Paragraph 23, Absatz 4, zweiter Satz, Paragraph 29, Absatz 3, zweiter Satz, Paragraph 33, Absatz 4,, Paragraph 69, Absatz 3, dritter Satz, Paragraph 85, Absatz 3 und der Entfall des Paragraph 90, in der Fassung der Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 84 aus 2002, treten am 1. Juli 2002 in Kraft.