§ 116c AlkStG (weggefallen)

Alkoholsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 3 Abs. 3, § 17 Abs. 6, § 21 Abs. 3 zweiter Satz, § 23 Abs. 4 zweiter Satz, § 29 Abs. 3 zweiter Satz, § 33 Abs. 4, § 69 Abs. 3 dritter Satz, § 85 Abs. 3 und der Entfall des § 90 in der Fassung der BGBl. I Nr. 84/2002§ 116c AlkStG treten am 1seit 31.12.2021 weggefallen. Juli 2002 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 25.05.2002 bis 31.12.2021
§ 3 Abs. 3, § 17 Abs. 6, § 21 Abs. 3 zweiter Satz, § 23 Abs. 4 zweiter Satz, § 29 Abs. 3 zweiter Satz, § 33 Abs. 4, § 69 Abs. 3 dritter Satz, § 85 Abs. 3 und der Entfall des § 90 in der Fassung der BGBl. I Nr. 84/2002§ 116c AlkStG treten am 1seit 31.12.2021 weggefallen. Juli 2002 in Kraft.

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