§ 116b AlkStG (weggefallen)

Alkoholsteuergesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 10 Abs. 6, §§ 11 bis 16 einschließlich der Überschriften, § 33 Abs. 2 dritter Satz und letzter Satz, § 39 Abs. 3 letzter Satz, § 42 Abs. 5 und 6, § 43 Abs. 3, § 46 Abs. 1 erster Satz, § 46 Abs. 5 letzter Satz, § 46 Abs. 6 erster Satz, § 49 Abs. 5 letzter Satz, § 54 Abs. 3, § 54 Abs. 5 dritter Satz und letzter Satz, § 56 letzter Satz, § 80 einschließlich der Überschrift, § 81 einschließlich der Überschrift, § 83, § 84, § 86 Abs. 2, § 87 Abs. 1 Z 14 und 15, § 87 Abs. 3, § 88, § 91, § 108, § 115, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000, die Änderung des Gesetzestitels, der Entfall des Teils II sowie die Neubezeichnung des bisherigen Teils III als „Teil II“ sowie der Entfall des § 17 Abs. 5 Z 2 lit. g in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 29/2000§ 116b AlkStG treten am 1seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2001 in Kraft. § 44 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 30.12.2000 bis 31.12.2021
§ 10 Abs. 6, §§ 11 bis 16 einschließlich der Überschriften, § 33 Abs. 2 dritter Satz und letzter Satz, § 39 Abs. 3 letzter Satz, § 42 Abs. 5 und 6, § 43 Abs. 3, § 46 Abs. 1 erster Satz, § 46 Abs. 5 letzter Satz, § 46 Abs. 6 erster Satz, § 49 Abs. 5 letzter Satz, § 54 Abs. 3, § 54 Abs. 5 dritter Satz und letzter Satz, § 56 letzter Satz, § 80 einschließlich der Überschrift, § 81 einschließlich der Überschrift, § 83, § 84, § 86 Abs. 2, § 87 Abs. 1 Z 14 und 15, § 87 Abs. 3, § 88, § 91, § 108, § 115, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000, die Änderung des Gesetzestitels, der Entfall des Teils II sowie die Neubezeichnung des bisherigen Teils III als „Teil II“ sowie der Entfall des § 17 Abs. 5 Z 2 lit. g in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 29/2000§ 116b AlkStG treten am 1seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2001 in Kraft. § 44 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten