§ 115 AlkStG (weggefallen)

Alkoholsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
(1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, sind Bestimmungen anderer Bundesgesetze, auf welche dieses Bundesgesetz verweist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden§ 115 AlkStG seit 31.12.2021 weggefallen.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 8 Z 29, BGBl. I Nr. 104/2019)

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
(1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, sind Bestimmungen anderer Bundesgesetze, auf welche dieses Bundesgesetz verweist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden§ 115 AlkStG seit 31.12.2021 weggefallen.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 8 Z 29, BGBl. I Nr. 104/2019)

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