§ 185 InvFG 2011 (weggefallen)

Investmentfondsgesetz 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2013 bis 31.12.9999
Die Kapitalanlagegesellschaft darf dieselben allgemeinen Bezeichnungen verwenden, die sie in dem Staat, in dem sie ihren Sitz hat, berechtigterweise führt§ 185 InvFG 2011 (weggefallen) seit 22.07.2013 weggefallen. Sie muss jedoch solchen Bezeichnungen geeignete klarstellende Zusätze beifügen, wenn die Gefahr der Irreführung besteht.

Stand vor dem 21.07.2013

In Kraft vom 01.09.2011 bis 21.07.2013
Die Kapitalanlagegesellschaft darf dieselben allgemeinen Bezeichnungen verwenden, die sie in dem Staat, in dem sie ihren Sitz hat, berechtigterweise führt§ 185 InvFG 2011 (weggefallen) seit 22.07.2013 weggefallen. Sie muss jedoch solchen Bezeichnungen geeignete klarstellende Zusätze beifügen, wenn die Gefahr der Irreführung besteht.

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