§ 66 StROG EU-Recht

Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.07.2017 bis 31.12.9999

Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 962001/8242/EG: Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie), ABl. L 197 vom 21. 7. 2001, S 30;

2.

Richtlinie 20012002/4249/EG: Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. L 189 vom 18. 7. 2002, S. 12;

3.

Richtlinie 20022003/494/EG: Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Jänner 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, ABl. L 41 vom 14. 2. 2003, S. 26;

4.

Richtlinie 20032012/18/EU: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. L 197 vom 24. 7. 2012, S. 1.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/2017

Stand vor dem 06.07.2017

In Kraft vom 01.07.2010 bis 06.07.2017

Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 962001/8242/EG: Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie), ABl. L 197 vom 21. 7. 2001, S 30;

2.

Richtlinie 20012002/4249/EG: Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. L 189 vom 18. 7. 2002, S. 12;

3.

Richtlinie 20022003/494/EG: Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Jänner 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, ABl. L 41 vom 14. 2. 2003, S. 26;

4.

Richtlinie 20032012/18/EU: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. L 197 vom 24. 7. 2012, S. 1.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/2017

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