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(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 50/2010)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2010,)
(_____________________Anm. 1: Art. 1 Z 43 der Novelle BGBl. I Nr. 150/2020 lautet: „In § 44 wird in Abs. 3 das Wort „Dokumentarfilme“ durch „Dokumentationen“ ersetzt …“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)Anmerkung 1: Artikel eins, Ziffer 43, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2020, lautet: „In Paragraph 44, wird in Absatz 3, das Wort „Dokumentarfilme“ durch „Dokumentationen“ ersetzt …“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 50/2010)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2010,)
(_____________________Anm. 1: Art. 1 Z 43 der Novelle BGBl. I Nr. 150/2020 lautet: „In § 44 wird in Abs. 3 das Wort „Dokumentarfilme“ durch „Dokumentationen“ ersetzt …“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)Anmerkung 1: Artikel eins, Ziffer 43, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2020, lautet: „In Paragraph 44, wird in Absatz 3, das Wort „Dokumentarfilme“ durch „Dokumentationen“ ersetzt …“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)