Auflassung eines Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße (K-VAG 2010) Fundstelle (weggefallen)

Auflassung eines Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Zöblen
StF: BGBl. II Nr. 435/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs(K-VAG 2010) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 26.11.1999 bis 31.12.2018
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Zöblen
StF: BGBl. II Nr. 435/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs(K-VAG 2010) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999, wird verordnet:

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