Art. 1 K-VAG 2010 (weggefallen)

Auflassung eines Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Der Straßenteil der B 199 Tannheimer Straße von km 18,075 bis km 19,27 (alt)/km 19,35 (neu) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Art. 1 K- mit Verordnung BGBl. II Nr. 167/1998 bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Zöblen” für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassenVAG 2010 seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 26.11.1999 bis 31.12.2018
Der Straßenteil der B 199 Tannheimer Straße von km 18,075 bis km 19,27 (alt)/km 19,35 (neu) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Art. 1 K- mit Verordnung BGBl. II Nr. 167/1998 bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Zöblen” für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassenVAG 2010 seit 31.12.2018 weggefallen.

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