§ 18 EuWEG

Europa-Wählerevidenzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.07.2022 bis 31.12.9999

Der Bund hat pro zum 31Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2017 erfasstem Unionsbürger,Bei der nichtAnwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt, eine Pauschalentschädigung in der Höhe von jeweils 0,50 Eurogeschlechtsspezifische Form zu leistenverwenden.

Stand vor dem 19.07.2022

In Kraft vom 17.05.2018 bis 19.07.2022

Der Bund hat pro zum 31Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2017 erfasstem Unionsbürger,Bei der nichtAnwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt, eine Pauschalentschädigung in der Höhe von jeweils 0,50 Eurogeschlechtsspezifische Form zu leistenverwenden.

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