§ 6a StLSG

Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.11.2024 bis 31.12.9999
(1) Die Änderung der §§ 1, 4 Abs. 1 und 2 und des § 5 und der Überschrift des § 4 sowie die Einfügung der §§ 3a bis 3e, des § 4 Abs. 3, 4, 5, 6 und 7 und der §§ 5a und 7 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 88/2005 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 20. September 2005, in Kraft.

(2) Die Änderung des § 3e sowie die Einfügung des § 4a durch die Novelle LGBl. Nr. 95/2007 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. November 2007, in Kraft.

(3) Die Änderung des § 4a sowie die Einfügung des § 4b durch die Novelle LGBl. Nr. 19/2009 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Februar 2009, in Kraft.

(4) Die Änderung des § 3a durch die Novelle LGBl. Nr. 37/2011 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Mai 2011, in Kraft.

(5) Die Anfügung des § 3b Abs. 7 bis 10 und die Änderung des § 3d Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 89/2012 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(6) Verordnungen auf Grund der Novelle LGBl. Nr. 89/2012 können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(7) Die Änderungen des § 3a Abs. 2 und des § 4 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 22/2013 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. März 2013, in Kraft.

(8) Die Änderung des § 2 Abs. 1, des § 3 Abs. 1 und 2 und des § 4 Abs. 1 und 3 sowie der Entfall des § 4 Abs. 7 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(9) Die Änderungen der §§ 3b Abs. 8 und 3d Abs. 1 sowie der Entfall des § 3b Abs. 10 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(10) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 100/2020 treten § 3e, § 3f, § 4 Abs. 3 Z 4 und 5 sowie § 6a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. November 2020, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 88/2005, LGBl. Nr. 95/2007, LGBl. Nr. 19/2009, LGBl. Nr. 37/2011, LGBl. Nr. 89/2012, LGBl. Nr. 22/2013, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 147/2013, LGBl. Nr. 100/2020

Stand vor dem 25.11.2024

In Kraft vom 06.11.2020 bis 25.11.2024
(1) Die Änderung der §§ 1, 4 Abs. 1 und 2 und des § 5 und der Überschrift des § 4 sowie die Einfügung der §§ 3a bis 3e, des § 4 Abs. 3, 4, 5, 6 und 7 und der §§ 5a und 7 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 88/2005 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 20. September 2005, in Kraft.

(2) Die Änderung des § 3e sowie die Einfügung des § 4a durch die Novelle LGBl. Nr. 95/2007 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. November 2007, in Kraft.

(3) Die Änderung des § 4a sowie die Einfügung des § 4b durch die Novelle LGBl. Nr. 19/2009 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Februar 2009, in Kraft.

(4) Die Änderung des § 3a durch die Novelle LGBl. Nr. 37/2011 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Mai 2011, in Kraft.

(5) Die Anfügung des § 3b Abs. 7 bis 10 und die Änderung des § 3d Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 89/2012 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(6) Verordnungen auf Grund der Novelle LGBl. Nr. 89/2012 können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(7) Die Änderungen des § 3a Abs. 2 und des § 4 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 22/2013 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. März 2013, in Kraft.

(8) Die Änderung des § 2 Abs. 1, des § 3 Abs. 1 und 2 und des § 4 Abs. 1 und 3 sowie der Entfall des § 4 Abs. 7 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(9) Die Änderungen der §§ 3b Abs. 8 und 3d Abs. 1 sowie der Entfall des § 3b Abs. 10 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(10) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 100/2020 treten § 3e, § 3f, § 4 Abs. 3 Z 4 und 5 sowie § 6a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. November 2020, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 88/2005, LGBl. Nr. 95/2007, LGBl. Nr. 19/2009, LGBl. Nr. 37/2011, LGBl. Nr. 89/2012, LGBl. Nr. 22/2013, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 147/2013, LGBl. Nr. 100/2020

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