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(2) Verordnungen auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes können bereits vor dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.
(3) Art. VIII EGVG tritt mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.
(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2010 treten § 4 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag und § 12 mit 1. Juli 2005 in Kraft.
(5) § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 5, § 9 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes können bereits vor dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.
(3) Art. VIII EGVG tritt mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.
(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2010 treten § 4 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag und § 12 mit 1. Juli 2005 in Kraft.
(5) § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 5, § 9 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.