§ 10 Bgld. PolStG (weggefallen)

Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2019 bis 31.12.9999
Es ist verboten, öffentliche Wappen, Siegel, Titel oder Ehrenzeichen von Gemeinden des Landes Burgenland oder solchen verwechselbar ähnliche Symbole ohne Bewilligung der betreffenden Gemeinde zu führen oder zu verwenden§ 10 Bgld. PolStG seit 30.04.2019 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2019

In Kraft vom 01.06.1986 bis 30.04.2019
Es ist verboten, öffentliche Wappen, Siegel, Titel oder Ehrenzeichen von Gemeinden des Landes Burgenland oder solchen verwechselbar ähnliche Symbole ohne Bewilligung der betreffenden Gemeinde zu führen oder zu verwenden§ 10 Bgld. PolStG seit 30.04.2019 weggefallen.

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