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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Bei der Beurteilung, ob die Energiemenge gemäß Abs. 1 nach dem Stand der Technik begrenzt wird, ist insbesondere Bedacht zu nehmen auf
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(3) (Anm.: entfallen)
(4) (Anm.: entfallen)
(5) (Anm.: entfallen)
(5a) (Anm.: entfallen)
(6) (Anm.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2011, LGBl. Nr. 34/2015, LGBl. Nr. 71/2020, LGBl. Nr. 91/2021
(2) Bei der Beurteilung, ob die Energiemenge gemäß Abs. 1 nach dem Stand der Technik begrenzt wird, ist insbesondere Bedacht zu nehmen auf
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(3) (Anm.: entfallen)
(4) (Anm.: entfallen)
(5) (Anm.: entfallen)
(5a) (Anm.: entfallen)
(6) (Anm.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2011, LGBl. Nr. 34/2015, LGBl. Nr. 71/2020, LGBl. Nr. 91/2021