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(2) Die Bauschbeträge sind nach objektiven Merkmalen abzustufen§ 47 Stmk. Hiebei ist insbesondere auf die für die Durchführung der Verfahren erforderliche Zeit, die Zahl der erforderlichen Amtsorgane u.dglBauG seit 23.08.2013 weggefallen. Bedacht zu nehmen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 50/2001, LGBl. Nr. 13/2011
(2) Die Bauschbeträge sind nach objektiven Merkmalen abzustufen§ 47 Stmk. Hiebei ist insbesondere auf die für die Durchführung der Verfahren erforderliche Zeit, die Zahl der erforderlichen Amtsorgane u.dglBauG seit 23.08.2013 weggefallen. Bedacht zu nehmen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 50/2001, LGBl. Nr. 13/2011