§ 64m MinStG (weggefallen)

Mineralölsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 3 Abs. 1 Z 1 § 64m MinStGlit (weggefallen) seit 01.01.2022 weggefallen. e, Z 2 lit. e, Z 3 lit. c, Z 4 lit. d, Z 7 lit. e, § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 7a Abs. 3 und § 8 Abs. 1, jeweils in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 31.12.2010 bis 31.12.2021
§ 3 Abs. 1 Z 1 § 64m MinStGlit (weggefallen) seit 01.01.2022 weggefallen. e, Z 2 lit. e, Z 3 lit. c, Z 4 lit. d, Z 7 lit. e, § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 1, § 7a Abs. 3 und § 8 Abs. 1, jeweils in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

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