§ 47e TabMG 1996 (weggefallen)

Tabakmonopolgesetz 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2023 bis 31.12.9999
§ 9 Abs. 1 § 47e TabMG 1996erster Satz sowie § 38 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, treten mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2011 in Kraft.

Stand vor dem 21.07.2023

In Kraft vom 31.12.2010 bis 21.07.2023
§ 9 Abs. 1 § 47e TabMG 1996erster Satz sowie § 38 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, treten mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2011 in Kraft.

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